Es wird dringend empfohlen, dass Ausländer, die Türkiye besuchen möchten,
die entsprechenden Informationen über die Visabestimmungen in unserem Land
lesen sollten.
Die Visabestimmungen für den touristischen und geschäftlichen Besuch eines
Landes können sich von denen für den Arbeits- und Bildungsbesuch
unterscheiden. Auch die Visabestimmungen von Türkiye können sich nach dem
Prinzip der Gegenseitigkeit ändern.
Während einige Antragsteller für ihren touristischen oder geschäftlichen
Besuch in Türkiye von der Visumspflicht befreit sind, können die anderen
ein E-Visum erhalten. Alle anderen Antragsteller müssen ein Visum über die
türkischen Auslandsvertretungen beantragen.
Informationen über die Visabestimmungen von Türkiye finden Sie unter der
folgenden Adresse: www.mfa.gov.tr
Folgende Visatypen werden von Türkiye erteilt;
1- TOURIST/GESCHÄFTSMANN/-FRAU
a) Touristischer Besuch
b) Einzeltransit
c) Doppeltransit
d) Geschäftstreffen / Handel
e) Konferenz / Seminar / Sitzung
f) Festival/Messe/Ausstellung
g) Sportliche Aktivität
h) Kulturell-künstlerische Aktivität
i) Offizieller Besuch
j) Besuch in der Türkischen Republik Nordzypern
2 - OFFIZIELLES VISUM
a) Dienstpflichtig
b) Kurier
3- STUDENTEN- UND AUSBILDUNGSVISUM
a) Praktikumsvisum
b) Praktikum ERASMUS
c) Praktikum AISEC
d) Teilnahme an einem Sprachkurs (Türkisch)
e) Kurszweck
f) Bildungszweck
g) Ausbildung in der Türkischen Republik Nordzypern
4- ARBEITSVISUM
a) Beschäftigungszweck/Sonderbeschäftigungszweck
b) Zugewiesene Dozenten / Akademiker
c) Zugewiesene Sportler
d) Zugewiesene Künstler
e) Zugewiesene Freizonenarbeiter
f) Zugewiesene Journalisten
g) Montage- und Reperaturarbeiten
5- SONSTIGE VISA
a) Archäologische Ausgrabung, Erkundungszweck
b) Dokumentationszweck
c) Reiseveranstaltervertreter
d) Medizinische Behandlungszwecke
e) Begleitungszweck
f) Zweck der Familienzusammenführung
g) Frachtvisum
h) Seefahrervisum
GÜLTIGKEIT DES REISEPASSES
Gemäß Artikel 7.1b des "Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz"
Nr. 6458 müssen Ausländer, die nach Türkiye einreisen wollen, ein
Reisedokument (Reisepass) mitführen, dessen Gültigkeitsdauer mindestens 60
Tage über die "Aufenthaltsdauer" ihres Visums, E-Visums, ihrer
Visumbefreiung oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung hinausgeht.
Beispiel A: Um mit einem Visum mit einer "Aufenthaltsdauer" von 90 Tagen
nach Türkiye einzureisen, sollten Ausländer ein Reisedokument besitzen, das
zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 60 Tage gültig ist, also
insgesamt 150 Tage (90 Tage + 60 Tage) Gültigkeit hat.
Beispiel B: Um mit einem Visum mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen nach
Türkiye einzureisen, müssen Ausländer über ein Reisedokument verfügen, das
zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 60 Tage gültig ist, also
insgesamt 90 Tage (30 Tage + 60 Tage) gültig ist.
In Übereinstimmung mit internationalen Abkommen und besonderen gesetzlichen
Bestimmungen sind die folgenden Kategorien von dieser Bestimmung
ausgenommen:
a) Staatsangehörige von Ländern, die gemäß dem "Europäischen Abkommen über
die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des
Europarates" mit ihren nationalen Ausweisen nach Türkiye einreisen dürfen;
1- Deutschland
2- Belgien
3- Frankreich
4- Georgien
5- die Niederlande
6- Spanien
7- Schweiz
8- Italien
9- Türkische Republik Nordzypern
10- Liechtenstein
11- Luxemburg
12- Malta
13- Portugal
14- Griechenland
b) Staatsangehörige von Ländern, deren Pässe abgelaufen sind, aber noch für
eine bestimmte Zeit als gültig gelten:
1. Deutschland - Pässe, die innerhalb des letzten Jahres abgelaufen sind /
Ausweise, die innerhalb des letzten Jahres abgelaufen sind
2. Belgien - Pässe, deren Gültigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre
abgelaufen ist.
3. Frankreich - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.
4. Spanien - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.
5. Schweiz - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.
6. Luxemburg - Pässe, innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.
7. Portugal - Pässe, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgelaufen sind.
8. Bulgarien - Gültiger regulärer Reisepass
c) Inhaber von Diplomaten-, Sonder- und amtlichen Pässen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
- Besucher, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen ihr Visum
über das Vorantragssystem für das türkische Aufklebervisum
(www.visa.gov.tr)
beantragen oder einen Termin mit den türkischen Konsularbüros vereinbaren.
Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, werden vom
Vorantragssystem für das türkische Aufklebervisum zum E-Visum System
(www.evisa.gov.tr)
weitergeleitet. In den Ländern, in denen Türkiye keine konsularische
Vertretung unterhält, kann auch eine Online-Terminvereinbarung mit der
nächstgelegenen akkreditierten konsularischen Vertretung von Türkiye
genutzt werden.
- Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die durch Verzögerungen bei der
Bearbeitung entstehen können, wird empfohlen, Visa mindestens einen Monat
vor der geplanten Reise zu beantragen.
- Die den Ausländern erteilten Visa garantieren kein absolutes Recht auf
Einreise nach Türkiye.
- Die Visagebühren werden nicht zurückerstattet, wenn der Antrag abgelehnt
wird.
- Alle Antragsteller müssen eine Krankenversicherung abschließen, die
während ihres Aufenthalts in Türkiye gültig ist.
- Die durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gewährte Aufenthaltsdauer
darf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Die Regelung von
90 Tagen Aufenthalt innerhalb der letzten 180 Tage ist für alle Ausländer,
die nach Türkiye einreisen wollen, verbindlich.
- Es ist nicht möglich, dass sich Ausländer, die zwei Pässe besitzen,
innerhalb der letzten 180 Tage mit zwei verschiedenen Pässen jeweils 90
Tage in Türkiye aufhalten.
- Bei allen Arten von Visumanträgen können die türkischen Konsularstellen
Visa mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ausstellen.
Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Türkiye aufhalten möchten,
sollten bei der Provinzdirektion der Migrationsverwaltung eine
"Kurzzeit-Aufenthaltsgenehmigung" beantragen, um ihren Aufenthalt zu
verlängern.
- Die Aufenthaltserlaubnis von Ausländern wird aufgehoben, wenn sie sich im
letzten Jahr insgesamt länger als 120 Tage außerhalb von Türkiye aufhalten
haben.
- Inhaber von UN-Reisedokumenten (Laissez-Passer), die über blaue
UN-Reisedokumente verfügen, können während ihres offiziellen Besuchs in
Türkiye eine Visumbefreiung mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen
innerhalb der vorangegangenen 180 Tage erhalten, wenn sie ihren offiziellen
Auftrag nachweisen können. Inhaber eines roten UN-Reisedokuments sind von
der Visumpflicht befreit und können sich innerhalb der vorangegangenen 180
Tage 90 Tage in Türkiye aufhalten, unabhängig vom Zweck ihres Besuchs. Für
Inhaber von blauen UN-Reisedokumenten gelten die allgemeinen
Visabestimmungen, die je nach Herkunftsland festgelegt werden.
- Visumanträge für Reisen, die nicht touristischen oder Handelszwecken
dienen (Arbeit oder Studium usw.), müssen bei den türkischen
Auslandsvertretungen gestellt werden.
- Unabhängig von der Visumregelung, die für die Bürger eines Landes gilt,
müssen die Inhaber von Reisedokumenten dieses Landes vorher ein Visum bei
den türkischen Vertretungen beantragen.
- Antragsteller unter 18 Jahren müssen die offizielle schriftliche
Zustimmung beider Elternteile vorlegen. Für Antragsteller, die
bescheinigen, dass ihre Eltern offiziell geschieden sind und nachweisen,
dass ein Elternteil das Sorgerecht innehat, sowie für Antragsteller, bei
denen ein Elternteil verstorben ist, kann das Visum je nach
Aufenthaltszweck erteilt werden.
- Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis, die von den folgenden Personen gestellt werden, die
visumfrei einreisen und kein Studentenvisum benötigen, liegt bei den
örtlichen Einwanderungsbehörden (Provinzialdirektionen für Migration):
Ausländer, die auf Einladung von Universitäten, die dem türkischen
Hochschulrat unterstehen, nach Türkiye einreisen, um im Rahmen von
internationalen Studentenaustauschprogrammen, Kulturprogrammen sowie im
Rahmen von EU-Bildungs- und Jugendprogrammen einen Vordiplom-, Diplom-,
Nachdiplomstudium oder einen Doktorandenstudium absolvieren.
- Ausländern, die zu touristischen Zwecken über die Seehäfen nach Türkiye
einreisen möchten, können von den örtlichen Behörden visumfreie
Einreisegenehmigungen ausgestellt werden. Diese Genehmigungen haben eine
maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden und sind nur für
Besichtigungszwecke in der Nähe der Seehäfen gültig, über die sie in das
Land eingereist sind. Dieses Verfahren soll den visumpflichtigen Besuchern
die Einreise erleichtern, begründet aber keinen Anspruch auf ein Visum. Die
Pässe dieser Besucher werden von den Grenzbehörden nicht einbehalten; die
Besucher erhalten jedoch eine "Einreisegenehmigung für die Hafenstadt", die
bei ihrer Ausreise an die Behörden zurückgegeben werden muss.
- Alle hier übermittelten Daten können verarbeitet und in einer Datenbank
gespeichert werden, auf die die zuständigen türkischen Behörden im Rahmen
ihrer jeweiligen Befugnisse Zugriff haben.
Touristenvisum:
- Wird ein Einladungsschreiben für einen Antrag auf ein Touristenvisum
vorgelegt, muss es die TR-Identitätsnummer der einladenden Person, die
eindeutige Identität, die Liste der eingeladenen Personen, die ständige
Adresse, die Kontaktnummer, die Dauer und den Zweck des Aufenthalts
enthalten und die Verbundenheit mit dem Antragsteller muss in dem Schreiben
angegeben werden. Handelt es sich bei der einladenden Seite um eine
Organisation oder ein Unternehmen, ist eine Bescheinigung über die
steuerliche Registrierung der Organisation erforderlich. In dem
Einladungsschreiben muss sich die einladende Person/Behörde außerdem
verpflichten, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft zu übernehmen und
die Verantwortung dafür zu tragen. Der Antragsteller muss über ausreichende
und/oder regelmäßige Bezüge verfügen.
Arbeitsvisum:
- Ausländer stellen ihre Anträge auf Arbeitserlaubnis über unsere
konsularischen Vertretungen in dem Land, in dem sie wohnen oder dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzen.
- Um in Türkiye zu arbeiten, müssen Sie bei der nächstgelegenen türkischen
Vertretung eine Arbeitserlaubnis und ein Visum beantragen. Ihr Reisepass,
das Visumantragsformular und ein Schreiben Ihres Arbeitgebers sind die
notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag. Die übrigen Unterlagen müssen von
Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Antragstellung
beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (MASS)
eingereicht werden.
- Anträge auf Arbeitserlaubnis werden vom Ministerium für Arbeit und
soziale Sicherheit positiv oder negativ beschieden. Die Arbeitsgenehmigung
ist der Aufenthaltsgenehmigung gleichgestellt. Wird eine Arbeitserlaubnis
vom Ministerium genehmigt, wird dem Ausländer von den türkischen Konsulaten
eine Gebühr für das Einreisevisum, eine Gebühr für die Bescheinigung der
Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgebühr berechnet. Da die
Arbeitserlaubniskarte die Aufenthaltsgenehmigung in Türkiye ersetzt, kann
das von diesen Ämtern ausgestellte "Arbeitsvisum mit Vermerk" nur für die
Einreise und für maximal 90 Tage verwendet werden.
- Eine Liste dieser Dokumente finden Sie auf der Website des MASS
(www.csgb.gov.tr). Die
Anträge werden vom MASS spätestens innerhalb von dreißig Tagen bearbeitet.
Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Türkiye (vor Aufnahme der Arbeit) sollten
Sie sich innerhalb eines Monats bei der örtlichen Polizeibehörde anmelden,
um die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
- Die Arbeitserlaubnis wird Ausländern, die in Freizonen in Türkiye
arbeiten wollen, vom Wirtschaftsministerium erteilt, Ausländern, die in
Einheiten des Ministeriums für Kultur und Tourismus arbeiten wollen, vom
genannten Ministerium und Ausländern, die in Universitäten arbeiten wollen,
vom Hochschulrat.
Befreiung von Praktikumsvisum/Arbeitserlaubnis:
- Bewerber müssen beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eine
Arbeitserlaubnis gemäß Gesetz Nr. 4817 für private Praktikumsanträge
einholen, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 55 "Befreiung von
der Arbeitserlaubnis" der Durchführungsverordnung über Arbeitserlaubnisse
für Ausländer fallen.
- Artikel 55 der Durchführungsverordnung über die Arbeitsgenehmigung von
Ausländern Nr. 4817, der die Befreiung von der Arbeitserlaubnis regelt,
sind der Umfang und die Dauer der Befreiung von der Arbeitserlaubnis für
Ausländer festgelegt. Diejenigen, die die nachstehenden Voraussetzungen
erfüllen, benötigen keine Arbeitserlaubnis:
(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen in spezifischen Gesetzen und unter der
Voraussetzung, dass der Ausländer und der Arbeitgeber ihre Verpflichtungen
aus anderen Gesetzen erfüllen;
a) Die Personen, die gemäß den bilateralen oder multilateralen Abkommen,
die Türkiye unterzeichnet hat, von der Arbeitsvisumpflicht befreit sind,
b) Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die sich zu
wissenschaftlichen Studien, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten für
einen Zeitraum von weniger als einem Monat und zu sportlichen Aktivitäten
für einen Zeitraum von weniger als vier Monaten vorübergehend in Türkiye
aufhalten wollen,
c) Zum Zwecke der Installation, Wartung und Reparatur von Maschinen und
Anlagen, die nach Türkiye eingeführt werden, die Ausbildung für ihre
Verwendung oder den Transport von defekten Geräten aus Türkiye und
vorausgesetzt, dass sie die Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten
innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Türkiye nicht
überschreiten und diese Bedingung mit den Dokumenten beweisen, die sie
vorlegen werden, die nach Türkiye gelangen,
ç) Zur Ausbildungszwecken in der Verwendung von Waren und Dienstleistungen,
die aus Türkiye exportiert oder nach Türkiye importiert werden, und
vorausgesetzt, dass sie die Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten
innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Türkiye nicht
überschreiten und diese Bedingung mit den Dokumenten beweisen, die sie
vorlegen werden, die nach Türkiye gelangen,
d) Als verantwortlicher Unterhalter, Darsteller usw. bei Jahrmärkten und
Zirkussen, die außerhalb der Grenzen der zertifizierten
Tourismuseinrichtungen Aktivitäten durchführen und vorausgesetzt, dass sie
die Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres ab dem
Zeitpunkt der Einreise nach Türkiye nicht überschreiten und diese Bedingung
mit den Dokumenten beweisen, die sie vorlegen werden, die nach Türkiye
gelangen,
e) Unter der Bedingung, dass sie nicht länger als zwei Jahre dauert und auf
die Studienzeit beschränkt ist, werden die Ausländer, die in staatliche
Einrichtungen und Organisationen kommen, zusammen mit den Universitäten, um
ihre Kenntnisse und ihr Benehmen zu verbessern, und ihren Status anhand der
von ihnen vorgelegten Dokumente nachweisen,
f) Personen, die den türkischen Behörden mitgeteilt haben, dass sie
innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als sechs Monaten wichtige
Dienstleistungen und Beiträge im soziokulturellen und technologischen
Bereich sowie im Bildungsbereich leisten werden.
g) Personen, die Türkiye im Rahmen der Programme des Zentrums für
Bildungs- und Jugendprogramme der Europäischen Union (Nationale Agentur)
besuchen,
ğ) Ausländer, die im Rahmen von internationalen Ausbildungsprogrammen, die
vom Hochschulrat, dem Innenministerium und dem Außenministerium genehmigt
wurden, eine Ausbildung absolvieren.
h) Die Ausländer, die als Vertreter von Reiseveranstaltern nach Türkiye
kommen, unter der Bedingung, dass die Vertragsdauer acht Monate nicht
überschreitet,
ı) Im Laufe der Verträge von anderen Sportlern, Trainern, Fußballspielern,
deren Anträge vom türkischen Fußballverband oder der Generaldirektion für
Jugend und Sport genehmigt wurden,
i) Durch die bilateralen Protokolle, die gemäß der Regel Nr. I/10 des “Internationalen
Übereinkommens über die Normen für die Ausbildung, die Erteilung von
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten” sind
ausländische Seeleute, die auf Schiffen beschäftigt sind, die von der
zuständigen Behörde eine "Konformitätsbescheinigung" erhalten haben und im
internationalen türkischen Schiffsregister eingetragen sind und außerhalb
der Kabotagelinie operieren, von der Einholung einer Genehmigung befreit,
j) Ausländische Experten, die im Rahmen von Projekten beschäftigt sind, die
im Rahmen von Programmen der finanziellen Zusammenarbeit zwischen Türkiye
und der Europäischen Union durchgeführt werden, benötigen während ihrer
Amtszeit kein Arbeitsvisum.
- Im Rahmen von Artikel 55 werden Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer,
die nach Türkiye kommen, als "Kurzzeit”-Aufenthaltsgenehmigungen von der
Provinzdirektion für Migrationsverwaltung erteilt. Befreiungszeiträume
können nicht verlängert werden, die Ausländer können nach dieser Vorschrift
nur einmal innerhalb eines Kalenderjahres von den Befreiungsregeln Gebrauch
machen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Rechts ist jedoch,
dass die Aufenthaltserlaubnis, die dem Ausländer für denselben Zweck
erteilt wurde, bereits vor drei Monaten abgelaufen ist. Falls der Ausländer
länger arbeiten muss, als es der Freistellungszeitraum erlaubt, muss er
beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein Arbeitsvisum
beantragen.
Visum für Vertreter von Reiseveranstaltern
- Ausländische Vertreter von Reiseveranstaltern sind bis zu acht Monate von
der Pflicht zur Beantragung eines Arbeitsvisums für ihre Tätigkeit befreit.
Die Anträge von Ausländern, die als Vertreter von Reiseveranstaltern bei
der Provinzdirektion für Migration eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen,
werden nach den Vorschriften für touristische Besuche bearbeitet.
Transportvisum
- Ausländern, die ein Transportvisum beantragen, kann ein
Mehrfacheinreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilt
werden, wenn sie die erforderlichen Dokumente vorlegen.
- Die Visabestimmungen für Lkw-Fahrer eines Landes können von den
allgemeinen Visabestimmungen für Bürger dieses Landes abweichen. Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene türkische
Vertretung.
Das für ausländische religiöse Stiftungen eingesetzte Personal
- Das Personal, das offiziell in ausländischen religiösen Stiftungen in
Türkiye beschäftigt ist - Die Arbeitserlaubnis für Ausländer, die in
religiösen Stiftungen beschäftigt sind, unterliegt einer Ausnahmebedingung.
Die Erlaubnis wird über das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der
Republik Türkiye beantragt und die Aufenthaltsgenehmigung wird vom
Innenministerium ausgestellt, damit sie in Türkiye arbeiten können.
Visa für archäologische Ausgrabungen, Erkundungen und Dokumentarfilme
- Ausländer, die einen Dokumentarfilm drehen, Forschungsarbeiten oder
archäologische Ausgrabungen durchführen wollen, sollten im Voraus eine
Sondergenehmigung bei den türkischen Behörden einholen.
- Es ist notwendig, dass derjenige, der nach Türkiye einreist, ein
entsprechendes Visum über unsere Auslandsvertretungen für Ausgrabungen und
Forschungen erhält.
- Ausländer, die zum Zwecke von Film- und Dokumentaraufnahmen nach Türkiye
kommen, sollten eine Genehmigung der Generaldirektion für Kino des
Ministeriums für Kultur und Tourismus, und der jeweiligen
Kommunalverwaltung einholen.
- Für wissenschaftliche Forschungen, Tonaufnahmen, Dokumentar- und
Spielfilme, Fotoaufnahmen zu archäologischen, historischen, geologischen,
soziologischen und naturwissenschaftlichen Themen in Türkiye, zu Lande, in
der Luft, auf dem Meer, im Fluss und im See können Anträge direkt bei den
entsprechenden Institutionen gestellt werden. Anträge auf Erkundungen an
der Oberfläche, die in den Katasterverzeichnissen mit archäologischen
Ausgrabungen und archäologischen Unterwasserforschungen durchgeführt werden
sollen, werden beim Außenministerium über die jeweilige diplomatische
Vertretung des Antragstellers in Türkiye und im Ausland über die
Vertretungen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik
Türkiye gestellt.