Seit dem 1. Januar 2015 müssen Ausländer, die nach Türkiye einreisen
wollen, gemäß Artikel 7.1b des "Gesetzes über Ausländer und internationalen
Schutz" Nr. 6458 ein Reisedokument (Reisepass) mit sich führen, dessen
Gültigkeitsdauer mindestens 60 Tage über die "Aufenthaltsdauer" ihres
Visums, E-Visums, ihrer Visumbefreiung oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung
hinausgeht.
Beispiel A: Um mit einem Visum mit einer
"Aufenthaltsdauer" von 90 Tagen nach Türkiye einzureisen, sollten Ausländer
einen Reisepass/Reisedokument besitzen, der zum Zeitpunkt der Einreise noch
mindestens 60 Tage gültig ist, was insgesamt 150 Tage (90 Tage + 60 Tage/5
Monate) Gültigkeit ergibt.
Beispiel B: Um mit einem Visum mit einer Aufenthaltsdauer
von 30 Tagen nach Türkiye einreisen zu können, müssen Ausländer einen
Reisepass/Reisedokument besitzen, der bei der Einreise noch mindestens 60
Tage, also insgesamt 90 Tage (30 Tage + 60 Tage/3 Monate) gültig ist.
In Übereinstimmung mit internationalen Abkommen und besonderen gesetzlichen
Bestimmungen sind die folgenden Kategorien von dieser Bestimmung
ausgenommen:
- Staatsangehörige von Ländern, die gemäß dem "Europäischen Abkommen
über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des
Europarates" mit ihren nationalen Personalausweisen nach Türkiye
einreisen dürfen :
Länder, deren Staatsbürger mit ihren nationalen Personalausweisen nach Türkiye
einreisen dürfen
- Staatsangehörige von Ländern, deren Reisepässe abgelaufen sind, aber
noch eine gewisse Zeit als gültig gelten :
Länder, deren Staatsbürger mit ihren nationalen Personalausweisen nach Türkiye
einreisen dürfen
- Inhaber von Diplomaten-, Sonder- und Dienstpässen
Wir empfehlen Ihnen, ein Reisedokument/einen Reisepass mitzuführen, das/der
noch mindestens 6 Monate nach Ihrer Ankunft in Türkiye gültig ist.